Hafendrehbrücke | Krefeld

Die Krefelder Hafendrehbrücke wurde um 1905 als Verbindung zwischen dem westlichen Teil des Rheinhafens und der Stadt Krefeld errichtet. Als einzige noch erhaltene Drehbrücke dieser Konstruktionsart in Deutschland und dank ihrer noch voll funktionsfähigen elektrohydraulischen Hebe- und Drehvorrichtung steht sie heute unter Denkmalschutz. Ursprünglich für den Straßen- und Bahnbetrieb genutzt, ist sie zurzeit lediglich für einspurigen Kfz-Verkehr zugelassen. Nach einer detaillierten Ermüdungsuntersuchung ist mittelfristig eine neuerliche Intensivierung der Nutzung denkbar. Die aktuelle Untersuchung beinhaltete die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 sowie die im Inspektionsplan vorgesehene Rissinspektion. Sie wurde durch Belastungsversuche und Dehnungsmessungen des TÜV Rheinland-Berlin/Brandenburg ergänzt.

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